Am 03.01.2017 erreichte uns folgende Sammelanordnung der BF:
37 4 04 00 28.12.2010
Herr Wessels 8430
Vermerk: Winterdienst an den Gebäuden der BF und FF
Aufgrund der derzeitigen Wetterlage möchten wir noch einmal auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht an allen Wachen der Feuerwehr Münster hinweisen:
1.) Wachen der Berufsfeuerwehr
Die öffentliche Verkehrsfläche wird durch das Amt 23 bzw. durch die AWM
geräumt. Die Vorplatz und Hoffläche wird in Eigenleistung durch eigenes
Personal geräumt.
2.) Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr
a.) Gerätehäuser mit Wohneinheit
Die öffentliche Verkehrsfläche incl. Zugänge zum Gebäude wird durch den Mieter
geräumt (geregelt per Mietvertrag).
Die Verkehrsfläche vor der Fahrzeughalle und auf den zugehörigen Parkplätzen
erfolgt individuell je nach Schneelage durch den Löschzug. Eine
Aufwandsentschädigung kann bei der Abteilung Verwaltung beantragt werden.
b.) Gerätehäuser ohne Wohneinheit
Die öffentliche Verkehrsfläche wird durch das Amt 23 bzw. durch die AWM
geräumt.
Für die Verkehrsfläche vor der Fahrzeughalle und den zugehörigen Parkplatz gilt
die vorgenannte Regelung.
gez.
Wessels