Sammelanordnung Winterdienst

Am 03.01.2017 erreichte uns folgende Sammelanordnung der BF:

 

37 4 04 00 28.12.2010

Herr Wessels 8430

Vermerk: Winterdienst an den Gebäuden der BF und FF

Aufgrund der derzeitigen Wetterlage möchten wir noch einmal auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht an allen Wachen der Feuerwehr Münster hinweisen:

1.) Wachen der Berufsfeuerwehr

Die öffentliche Verkehrsfläche wird durch das Amt 23 bzw. durch die AWM

geräumt. Die Vorplatz und Hoffläche wird in Eigenleistung durch eigenes

Personal geräumt.

2.) Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr

a.) Gerätehäuser mit Wohneinheit

Die öffentliche Verkehrsfläche incl. Zugänge zum Gebäude wird durch den Mieter

geräumt (geregelt per Mietvertrag).

Die Verkehrsfläche vor der Fahrzeughalle und auf den zugehörigen Parkplätzen

erfolgt individuell je nach Schneelage durch den Löschzug. Eine

Aufwandsentschädigung kann bei der Abteilung Verwaltung beantragt werden.

b.) Gerätehäuser ohne Wohneinheit

Die öffentliche Verkehrsfläche wird durch das Amt 23 bzw. durch die AWM

geräumt.

Für die Verkehrsfläche vor der Fahrzeughalle und den zugehörigen Parkplatz gilt

die vorgenannte Regelung.

gez.

Wessels